EU-Vorschriften


Der Besitzer des Wirtshauses „zum gelben Stern“ nahm es ganz genau mit den Brüsseler Vorschriften. Noch bevor diese zwingend zu werden drohten, stellte er sich auf sie um und nahm an seinem Etablissement die nötigen Umbauarbeiten im Toilettenbereich vor. Zuerst wurden die bestehenden Kabinen für männliche und weibliche Benutzer renoviert. Dann ging es an den anspruchsvollen Neubau der zusätzlichen Toiletten. Zuerst jene für die männlichen, dann jene für die weiblichen Behinderten. Dann kamen die Kabinen für die weiblichen und männlichen Raucher hinzu. Doch nun wurde es komplizierter: Zuerst wurden die Kabinen für die behinderten weiblichen und jene für die behinderten männlichen Raucher hinzugebaut. Dann ging es an jene für die lesbischen und jene für die schwulen Kunden. Diesen wurden die Kabinen für die behinderten, aber nicht rauchenden, die behinderten, aber rauchenden lesbischen Benutzer, sowie jene für die behinderten, aber nicht rauchenden und die behinderten, aber rauchenden schwulen Kunden zur Seite gestellt. Zuletzt kamen die Toiletten für die islamischen und jüdischen Benutzer weiblichen und männlichen Geschlechts hinzu. Auch sie durch die Kabinen für die rauchenden, aber nicht behinderten und die rauchenden, aber behinderten weiblichen und männlichen Kunden jüdischen und islamischen Bekenntnisses, sowie durch weitere Klos für die nicht rauchenden, behinderten männlichen und die nicht rauchenden, behinderten weiblichen Kunden der genannten Religionen bereichert. Auf die Kabinen für die lesbischen und schwulen islamischen oder jüdischen, behinderten oder nicht behinderten Raucher oder Nichtraucher musste jedoch verzichtet werden, da im Wirtshaus „zum gelben Stern“ inzwischen gar kein Platz mehr für Gästetische übrig blieb und das Toilettenareal demzufolge zur Nichtbenutzung verurteilt war. Dies musste im Grunde begrüsst werden, denn wer weiss, wie viele Kunden sonst auf der Suche nach der richtigen Tür verzweifelt und völlig vorschriftswidrig gehandelt und ihrem Befreiungsdrang in der nächst besten Kabine freien Lauf gelassen hätten.

Als nach dem voraussehbaren Konkurs des gesetzeskonform umgebauten Wirtshauses die Toiletten wieder demontiert werden mussten, entdeckte man in der Kabine für die islamischen, behinderten, nicht rauchenden männlichen Kunden das Skelett des vermissten Bauherrn. Er war zwar weder Moslem, noch behindert, noch Raucher, hatte aber aus Verzweiflung über den nicht erreichten Umsatz den grässlichen Tod durch Selbstverirrung im EU-kompatiblen Toilettenlabyrinth gewählt.

Seine Reste wurden nicht hinuntergespült, sondern sittengemäss in einem Friedhof beigesetzt. Und zwar im Bereich für christlich-katholische, männliche, nicht rauchende, nicht behinderte und ein Schengenvisum besitzende Verschiedene. Aber die Geschichte kennen wir ja schon.

Ach, und noch etwas: Eine der Kabinen wurde ihm als Wahr- und Warnzeichen aufs Grab gestellt.


Oskar Freysinger